Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapital-
gesellschaften (Corporationsm Inc).
Unter dem Oberbegriff der Personengesellschaft werden die
Gesellschaftsformen
General Partnership
Limited Partnership
Limited Liability Partnership
Limited Liability Company
zusammengefasst.
Allen diesen Gesellschaftsformen ist gemein, dass sie in ihrem Bestand von ihren Mitgliedern abhängig sind und ihre Geschäfte grundsätzlich von den Gesellschaftern selbst geführt werden.
Eine US Corporation (Inc) ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben. Sie stellt in ihrer Form aber gleichzeitig auch eine schnelle und kostengünstige Alternative zur deutschen GmbH dar.
Als Unterarten der Corporation ist zwischen der sogenannten publicly held oder kurz Public Corporation, deren Anteile (Shares) öffentlich gehandelt werden, und der sogenannten closely held oder kurz Closed oder Private Corporation, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden, zu unterscheiden.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der
Art der Haftung und der Art der Besteuerung. Dem Grundsatz nach haften
Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation auf seine Einlage beschränkt ist.
Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren
gibt, genießt die Partnership in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil.
US Corporation, Inc
Bei der Rechtsform der US-amerikanischen US Corporation (Inc) handelt es sich
um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer Kapitalgesellschaft. Das Kapital der Gesellschaft wird durch Shareholders (Aktionäre) aufgebracht.
Im Gegensatz zu einer deutschen Aktiengesellschaft gibt es keine Pflicht zur Einzahlung des Nennkapitals. Zwar wird die Corporation bei der Gründung mit einem autorisierten Kapital (sogenanntes “Authorized Capital”), das in eine bestimmte Anzahl von autorisierten Aktien (sogenannte “Authorized Shares”) zerlegt ist, ausgestattet. Das Authorized Capital kann jedoch von den Aktionären nicht eingefordert werden.
Das Authorized Capital bedeutet nur, dass die Gesellschaft berechtigt und ermächtigt ist, Authorized Shares an Investoren, Anleger und andere Dritte auszugeben (sogenannte “Kapitalisierung” oder auch “Capitalization”). Dabei ist die Gesellschaft grundsätzlich nur gehalten, die Aktien zu ihrem rechnerischen Wert zu veräußern.
Die US Corporation (Inc) unterliegt in den USA dem sogenannten Gründungsstatut. Auf die SU (Inc) Corporation ist dementsprechend das Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaates anzuwenden, in welchem sie gegründet (inkorporiert) wurde. Es kommt bei der Beurteilung des anzuwendenden Rechts nicht auf den Sitz der Gesellschaft an, sondern darauf, wo die Gesellschaft gegründet wurde. Für innergesellschaftliche Rechtsstreitigkeiten ist somit das US-amerikanische Recht anzuwenden.
Als Unterarten der Corporation ist zwischen der sogenannten publicly held oder kurz Public Corporation, deren Anteile (Shares) öffentlich gehandelt werden, und der sogenannten closely held oder kurz Closed oder Private Corporation, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden, zu unterscheiden.
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Business Corporations – Inc., Corp., Ltd., Co.
Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden Einlage. Sie bietet ihren Anteileignern die Möglichkeit der beschränkten Haftung.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen haften die Gesellschafter oder Anteilseigner für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht persönlich; ihre Haftung ist vielmehr auf ihre jeweilige Einlage beschränkt.
Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder offensichtlich unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. In diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Man nennt dies Piercing of the Corporate Feil, das heißt der Schleier der Gesellschaft, der die Haftungsbeschränkung symbolisiert, wird durchbrochen.
Closely Held Corporation, Inc
Die Closely Held Corporation (kurz: Closed Corporation) ist keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern eine besondere Ausgestaltung der Corporation.
Die unter “Gründung einer US-Corporation” genannten Anforderungen gelten auch hier mit wenigen Ausnahmen. Bei der sogenannten Closely Held Corporation handelt es sich um eine Corporation, die sich in der Hand einiger weniger Gesellschafter befindet.
Die Voraussetzungen für die Qualifikation einer Corporation als Closed Corporation sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat verschieden. Allgemein darf die Zahl der Gesellschafter eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, wobei die Grenzwerte unterschiedlich sind.
In der Überschrift der Gründungssatzung muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Closed Corporation handelt. Darüber hinaus hat sie in der Satzung die höchst zulässige Anzahl der Gesellschafter zu begrenzen sowie ein Verbot des Handels mit Aktien der Gesellschaft mittels öffentlichen Angebots (zum Beispiel an einer Wertpapierbörse) nach den Securities Act zu enthalten.
Wie bei einer Public Corporation hat die Closed Corporation beim Firmennamen einen Zusatz zu enthalten, zum Beispiel Corp., Inc., Ltd., jedoch keinen Hinweis darauf, dass es sich um eine Closed Corporation handelt. Der Vorteil einer Closed Corporation besteht in vereinfachten Verwaltungsvorschriften. Diese erlauben es den Gesellschaftern, die Gesellschaft selbst zu führen, ohne ein Board of Directors ernennen zu müssen.
C-Corporation oder S-Corporation
Steuerlich unterscheidet man in den USA zwischen sogenannten C-Corporations, die die beschriebene Grundform darstellen, und S-Corporations, bei denen anders als bei den C-Corporations der Gewinn nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern direkt als Einkommen der Gesellschafter versteuert wird. Die S-Corporation ist daher steuerlich günstiger als die C-Corporation.
Um als S-Corporation eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht mehr als 75 Gesellschafter angehören.
Die Gesellschaft darf nur eine Form von Aktien, das heißt zum Beispiel keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein. Aus diesem Grund kann ein Tochterunternehmen einer europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als S-Corporation stellen.
Limited Liability Companies – LLC
Die Limited Liability Company ist ebenfalls eine relativ junge Gesellschaftsform. Sie zeichnet sich zum einen durch eine beschränkte Haftung der Gesellschafter, der sogenannten Members, aus. Diese haften, anders als die Partner einer General Partnership, nur mit ihrer Einlage.
Andererseits genießt die LLC den Vorzug, steuerlich wie eine Partnership behandelt zu werden, das heißt die Gewinne werden auf der Ebene der LLC nicht besteuert. Sie müssen vielmehr wie bei einer Partnership als Einkommen der Partner beziehungsweise der Members versteuert werden. Die Teilnahme der Gesellschafter an der Geschäftsführung hat anders als bei der LP und der LLP keinen Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre Haftung bleibt auch in diesem Fall auf die Einlage begrenzt.
Ein Nachteil der LLC ist, dass sie aufgrund ihrer relativ kurzen rechtlichen
Existenz bislang keine ausführliche Behandlung durch die Rechtsprechung erfahren hat und daher ein gewisses Maß an rechtlicher Unsicherheit bietet.
So ist zum Beispiel ungeklärt, ob ähnlich wie bei der Corporation Fälle denkbar sind, in denen die Rechtsprechung den Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter gestattet. Die LLC erfreut sich aber immer größerer Beliebtheit.
Zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company in Deutschland siehe hierzu die Richtlinie des Bundesfinanzministeriums IV B 4 – S 1301 USA – 22/04.