Um sich als Unternehmen/Unternehmer für ein E-1 Visum zu qualifizieren, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
- Der ausländische und/oder US-Arbeitgeber muss zu mindestens 50% die Nationalität des Vertragslandes besitzen. Die Nationalität eines Unternehmens wird durch die Nationalität der Mehrheit ihrer einzelnen Inhaber bestimmt. Bei Aktiengesellschaften wird die Nationalität nach dem Land, in dem die Aktien hauptsächlich an der Börse gehandelt werden, festgelegt.
BEISPIEL: Ein Unternehmen in mehrheitlich deutschem Besitz und einer US-Niederlassung muss beispielsweise belegen, dass der US-Standort zu mindestens 50% dem deutschen Mutterhaus angeschlossen ist. Es muss allerdings nicht zwingend ein Standort außerhalb der USA existieren. Auch ein US-Unternehmen kann sich für den E-1 Status qualifizieren, wenn sich das Unternehmen in überwiegend deutscher Hand befindet. Gleiches gilt selbstverständlich für andere Staaten.
- Der Antragssteller muss Handel mit den USA betreiben. Unter Handel ist in diesem Zusammenhang nicht nur der Austausch von Waren zu verstehen, sondern auch der von Dienstleistungen und/oder Technologien.
- Der Handel muss “beträchtlich” sein – d.h. regelmäßige und häufige Transaktionen mit den USA müssen nachgewiesen werden. Der US-Gesetzgeber benennt keine konkreten Summen. Selbstverständlich liegen Erfahrungswerte vor: realistische Handelsvolumina starten für einen E-1 Antrag bei mindestens 100.000 US-Dollar.
- Der Handel muss hauptsächlich zwischen dem Vertragsland und den USA betrieben werden (also z. B. Deutschland und den USA). Der Begriff “hauptsächlich” beinhaltet, dass mindestens 50% des internationalen Handels zwischen den USA und dem Heimatland betrieben werden muss.
- Das US-Unternehmen muss sein operatives Geschäft bereits aufgenommen haben und sollte im günstigen Fall bereits US-Personal beschäftigen.